Pflegeberatung nach §7a SGB XI- Was ist das?
Kennen Sie diese sorgenvollen Gedanken über das Älter werden und Versorgt werden müssen?
Seit dem 01.01.2009 steht nach dem Pflegegesetz jedem pflegeversicherten Menschen eine kostenlose, neutrale Beratung innerhalb der eigenen Häuslichkeit zu. Dieses Beratungsgespräch kann sogar mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden.
Das Gespräch muss durch eine/n zertifizierte Berater/in durchgeführt werden.
Im Beratungsgespräch geht es darum, sowohl Menschen, die Pflege benötigen als auch diejenigen, die die Pflege durchführen, über Leistungen der Pflegekasse zu informieren.
Folgende Fragestellungen und Themen können Inhalt des Gesprächs sein:
- Wie beantragt man Pflegegeld? Und wer hilft mir bei all den Formalitäten?
- Welche Voraussetzungen sind nötig, um eine Pflegestufe zu bekommen?
- Was bedeutet die Pflegestufe „Null“?
- Kann ich in meiner eigenen Wohnung bleiben?
- Welche Hilfsmittel kann ich bekommen?
- Wer kann mir im Alltag und bei der Pflege helfen?
- U.v.a.m
In der Regel können Sie bei Ihrer Pflegekasse anrufen und um ein Beratungsgespräch bitten. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen eine häusliche Beratung kostenlos anzubieten.
Leider folgen viele Kassen dieser Verpflichtung nicht oder nur ungenügend. Darüber hinaus ist die Neutralität einer Beratung durch einen Kassenmitarbeiter in unseren Augen fraglich.
Gönnen Sie sich daher eine privat finanzierte Beratung* (*siehe Konditionen) und erhalten die folgenden Leistungen inclusive:
- Ausführliche fachliche Beratung in dem von Ihnen gewünschten Umfang, sowie ggf. Vorbereitung auf den Besuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
- Kopie eines ausführlichen Berichtes (=Versorgungsplan) an die Pflegekasse
- Ausfüllen und Versenden aller nötigen Formulare
- Begleitung in allen Fragen, die im Lauf des Verfahrens und darüber hinaus entstehen.
Ich freue mich auf Ihren Anruf und beantworte Ihnen gerne alle offen gebliebenen Fragen.